Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Klicken Sie auf folgenden Link und erfahren Sie mehr über unser Angebot:

www.pflegeberatung-potsdam.de

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind Sie seitens der Pflegeversicherung verpflichtet regelmäßig einen Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI von einem ambulanten Pflegedienst bei Ihnen zu Hause durchführen zu lassen. 

Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dies einmal halbjährlich, 

bei Pflegegrad 4 und 5 muss dies einmal vierteljährlich

stattfinden. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse. Darum kümmern wir uns. Pflegebedürftige mit Pfleggrad 1 sowie alle Pflegebedürftigen die schon Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen) erhalten, können freiwillig auch einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Auch hier übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten. Rufen Sie uns an oder nehmen über unser Formular Kontakt zu uns auf und vereinbaren gleich einen Termin.

Wir beraten Sie gern!

0331 813 29 700